Der Pfarrgemeinderat „dient dem Aufbau einer lebendigen Pfarrgemeinde und ist der Verkündigung der Botschaft, der Feier des Glaubens und dem Dienst am Nächsten verpflichtet“ – so die Präambel der Kölner Satzung. Aus dieser grundsätzlichen Feststellung wachsen dem PGR verschiedene Aufgaben zu: Zum einen soll der Pfarrgemeinderat als Organ des Laienapostolates verschiedene Initiativen in der Gemeinde anregen und koordinieren, d.h. die Mitarbeit von Laien am weltlichen Dienst fördern und – wo erforderlich – selbst durchführen. Zum anderen dient der PGR aber auch der pastoralen Beratung und Unterstützung des Pfarrers.
Die Sitzungen sind für alle Gemeindemitglieder öffentlich!
Hier finden Sie den vollständigen Bericht des PGR für den Zeitraum 2021 bis 2025 als PDF-Dokument.